Impressum

E-Mail-Adresse

aryan.ozgun@gmx.de

Name des Inhabers

Aryan Özgün

Unternehmensname

Valo Estate Immobilien

Geschäftsadresse

Auricher Straße. 35

Telefonnummer

+49 176 31280609

Logo eines Immobilienunternehmens mit einem stilisierten Gebäude, Lorbeerkranz und dem Text "MALOESTATE IMMOBILIEN" auf einem schwarzen Hintergrund.

1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Valo Estate Immobilien, Nordstrander Str. 26, 26409 Wittmund, und dem Auftraggeber.
2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Es gelten ausschließlich die schriftlichen Vereinbarungen im jeweiligen Einzelvertrag (Mietverwaltungsvertrag, WEG-Verwaltungsvertrag, Vermietungs-/Maklerauftrag).



2. Leistungen des Auftragnehmers

2.1 Mietverwaltung

Der Auftragnehmer erbringt, sofern vertraglich vereinbart, insbesondere folgende Leistungen:
• Durchführung des gesamten kaufmännischen Mietmanagements
• Erstellen der jährlichen Betriebskostenabrechnung
• Mietinkasso, Mahnwesen, Durchsetzung mietvertraglicher Ansprüche
• Vertragswesen (Mietverträge, Kündigungen, Übergaben)
• Einholung und Kontrolle der Bonitätsauskünfte
• Erstellung und Schaltung von Inseraten
• Betreuung der Mieterkommunikation
• Objektbegehungen, Dokumentation, Schadensaufnahme
• Koordination von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen
• Einleitung rechtlicher Schritte nach Rücksprache

2.2 WEG-Verwaltung

Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen gesetzlicher Vorgaben des WEG folgende Aufgaben:
• Erstellung der Jahresabrechnung & des Wirtschaftsplans
• Durchführung der Eigentümerversammlung inkl. Protokollierung
• Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
• Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder auf Treuhandkonten
• Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen
• Bestellung und Überwachung von Dienstleistern
• Technische Objektkontrolle & Dokumentation

2.3 Vermietung / Verkauf (Maklertätigkeit)
• Erstellung professioneller Exposés
• Durchführung von Marketingmaßnahmen
• Koordination und Durchführung von Besichtigungen
• Interessenten- und Bonitätsprüfung
• Vorbereitung und Begleitung der Vertragsunterzeichnung



3. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt sämtliche notwendigen Unterlagen, Informationen und Zugänge vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
2. Änderungen, die Einfluss auf die Verwaltung oder Vermarktung haben, sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Beurteilung baulicher Veränderungen und deren Genehmigungsfähigkeit verantwortlich.
4. Der Auftraggeber versichert, Eigentümer oder rechtlich Bevollmächtigter zu sein.



4. Vergütung
1. Die Vergütung richtet sich nach den zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarten Tarifen und Honorarregelungen.
2. Leistungen, die über den vereinbarten Standard hinausgehen, werden gesondert berechnet (z. B. Sonderprüfungen, Rechtsstreitbegleitung, Großsanierungen, außerordentliche Eigentümerversammlungen).
3. Der Auftraggeber gerät automatisch 14 Tage nach Rechnungszugang in Verzug.
4. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen sowie sämtliche daraus entstehenden Kosten (Inkasso, Rechtsanwalt etc.) zu berechnen.



5. Vertragsdauer, Verlängerung & Kündigung

5.1 Mietverwaltung
• Mindestlaufzeit: 24 Monate
• Kündigungsfrist: 6 Monate zum Ablauf der Vertragsdauer
• Automatische Verlängerung: jährlich um weitere 12 Monate

5.2 WEG-Verwaltung
• Vertragslaufzeit: 5 Jahre, gemäß den Empfehlungen für WEG-Verwaltung
• Kündigungsfrist: 6 Monate zum Vertragsende

5.3 Außerordentliche Kündigung

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
• der Auftraggeber trotz Mahnung Mitwirkungspflichten verletzt
• Zahlungsverzug länger als 30 Tage besteht
• unrichtige Angaben zu Eigentum/Bevollmächtigung vorliegen
• der Auftraggeber Anweisungen erteilt, die gegen Gesetze verstoßen könnten
• der Auftraggeber den Betriebsablauf oder die Arbeit des Auftragnehmers erheblich beeinträchtigt



6. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit lediglich für vorhersehbare, typische Schäden, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Keine Haftung für entgangenen Gewinn, Mietausfälle, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
4. Fremdleistungen von Handwerkern, Dienstleistern, Gutachtern und Versorgern erfolgen im Namen des Auftraggebers — der Auftragnehmer haftet nicht für deren Leistung.
5. Technische oder wirtschaftliche Prognosen stellen keine Garantien dar.